TY - GEN T1 - Binsenwahrheiten des Immaterialgüterrechts :Festschrift für Lucas David zum 60. Geburtstag / AU - Kurer, Martin, AU - David, Lucas. N1 - Hrsg. von : Martin Kurer Michael Ritscher Didier Sangiorgio David Aschmann Inhaltsverzeichnis : 1. Gemeinsamkeiten : BERGER, Mathis. Die Immaterialgu?terrechte sind abschliessend aufgeza?hlt; HEINRICH, Peter. Immaterialgu?ter sind geistiger Natur; 2. Patentrecht : BRINER, Alfred. Patentanspru?che sind nach Treu und Glauben auszulegen; BRINER, Robert G. Erfinder ist, wer die Erfindung gemacht hat; BALASS, Valentin. Der Schutzbereich des Patents ha?ngt von der Bereicherung der Technik ab; COMTE, Jean-Louis. Der Antragsteller kann nach seiner Wahl das Verfahren oder das Erzeugnis patentieren lassen; FREI, Alexandra. Patentfa?hig ist nur die Herbeifu?hrung eines technischen Erfolgs mit technischen Mitteln (Eine ganz vertrackte Binsenwahrheit); MU?LLER, Ju?rg. Art. 67 Abs. 2 PatG beschra?nkt sich auf die Festsetzung bundesrechtlicher Beweisanforderungen (Neue Mutmassungen u?ber gesetzliche Vermutungen); RENTSCH, Rudolf A. Die Unkenntnis des Standes der Technik begru?ndet keine erfinderische Ta?tigkeit; SCHACHENMANN, Beat. Mehr als drei Entgegenhaltungen machen eine Erfindung; 3. Markenrecht : BRUNNER, Euge?ne. Die Verwechslungsgefahr beurteilt sich nach dem Gesamteindruck unter Beru?cksichtigung des Adressatenkreises, Warenabstandes, Schriftbildes, Sinngehaltes und Bekanntheitsgrades - Und das Gesetz? ENGLERT, Christian. Bekannte Marken sind nicht ganz so bekannt wie beru?hmte; GLAUS, Urs. Alle geographischen Herkunftsangaben sind schu?tzenswert; HEINZELMANN, Wilfried. Es kann nicht auf dem Weg des UWG verboten werden, was das Kennzeichenrecht erlaubt; HILTI, Christian. Firmenrechtlicher Schutz kann nur bei firmenma?ssigem Kennzeichengebrauch des Verletzers in Anspruch genommen werden; MARBACH, Eugen. Farben bilden Gemeingut; MEISSER, J. David. Der gesunde Menschenverstand erlaubt die Beurteilung der Ta?uschungsgefahr; MONDINI, Andrea. Schwache Marken haben einen beschra?nkten Schutzbereich; PFORTMU?LLER, Herbert. Gebrauch durch den Lizenznehmer gilt als markenma?ssiger Gebrauch; RAUBER, Georg. Die Verwechlungsgefahr beurteilt sich im Firmen-, Marken- und Lauterkeitsrecht nach den gleichen Grundsa?tzen und Masssta?ben; RITSCHER, Michael. Beschaffenheitsangaben sind Bezeichnungen, bei welchen der gedankliche Zusammenhang mit der Ware (oder Dienstleistung) derart ist, dass ihr beschreibender Charakter ohne besondere Denkarbeit oder besonderen Phantasieaufwand zu erkennen ist; SANGIORGIO, Didier. Fu?r die Beurteilung der Verwechselbarkeit ist das Erinnerungsbild (nicht der gleichzeitige Vergleich) massgebend; SCHNYDER, Donald N. Die absoluten Ausschlussgru?nde sind nicht Gegenstand des Widerspruchsverfahrens; STREULI-YOUSSEF, Magda. Auch fremdsprachige Sachbezeichnungen ko?nnen Gemeingut sein; TREIS, Michael. Bei Wort-Bild-Marken beurteilt sich die Verwechlsungsgefahr prima?r nach dem Wortelement; TROLLER, Kamen. Vorbenu?tzung heisst Erstbenu?tzung (Eine Studie zu Art. 14 Abs. 1 MSchG); TROLLER, Patrick. Reine Formmarken haben bezu?glich der Form einen weiteren Schutzumfang als kombinierte Formmarken (z.B. Form- / Bildmarken oder Form- / Farbmarken); VISCHER, Markus. Die Befugnis, ein Erzeugnis in Verkehr zu bringen, erscho?pft sich durch eine solche Handlung; WEBER, Martin. Was nicht bekannt ist, kann nicht verwechselt werden; WEINMANN, Conrad. Zahlen sind nicht unterscheidungskra?ftig; 4. Muster- und Modellrecht : PUGATSCH, Sigmund. Die Nachahmung ist durch Nebeneinanderhalten der Muster oder Modelle und nicht im Erinnerungsbild zu beurteilen; 5. Urheberrecht; ALTENPOHL, Martina. Erfindungen sind urheberrechtlich nicht schu?tzbar; MAUR, Rolf AUF DER. Teile von Werken sind urheberrechtlich geschu?tzt; BREM, Ernst. Das Kunstwerk dient keinen materiellen Zwecken; GRAFFENRIED, Christoph von. Schadenersatz und Gewinnherausgabe sind als fiktive Lizenzen zu berechnen; KURER, Martin, und CODONI, Stefano. Die Geistesscho?pfung muss konkretisiert und realisiert sein, um Schutz zu geniessen; LUTZ, Martin J. Der Erhaltungsanspruch des Architekten am Bauwerk ist dem Nutzungsinteresse des Eigentu?mers grundsa?tzlich unterzuordnen; STIEGER, Werner. Das Urheberrecht schu?tzt nur die Form (Eine u?berholte Binsenwahrheit); UHL, Markus. Gutglau?biger Erwerb vom Nichtberechtigten wird nicht geschu?tzt; 6. Prozessrecht : BERTI, Stephen V. Der Erlass vorsorglicher Massnahmen ohne vorga?ngige Anho?rung der Gegenpartei stellt eine a?usserst einschneidende Massnahme dar; RITSCHER, Thomas. Die Tatsache, dass Entscheidungen oder Massnahmen sinnwidrig sind, schliesst nicht immer aus, dass jene gefa?llt und diese getroffen werden; WIDMER, Peter. Die einmalige Verletzung eines Unterlassungsanspruchs impliziert Wiederholungsgefahr und begru?ndet die Wiederholungsvermutung; ASCHMANN, David. Ein Unterlassungsbegehren muss so formuliert sein, dass das Verbot ohne nochmalige materielle Pru?fung vollstreckt werdern kann; Publikationen von Lucas David. ID - 21753 KW - Industrial property KW - Patents KW - INDUSTRIAL PROPERTY : GENERAL STUDIES : SWITZERLAND KW - IMMATERIALGUETERRECHT : SCHWEIZ SN - 3725535183 TI - Binsenwahrheiten des Immaterialgüterrechts :Festschrift für Lucas David zum 60. Geburtstag / ER -