Der unten wiedergegebene Text ist die vom internationalen Bu?ro zum Schutz des gewerblichen Eigentums hergestellte amtliche deutsche Uebersetzung des am 31. Oktober 1958 in Lissabon vereinbarten Lissaboner Abkommens. Die Uebersetzung erfolgte gestu?tzt auf Artikel 14 (3) dieses Abkommens;.